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Allgemeine Verkaufs- und Lieferungsbedingungen

1. ALGEMEINES

a. Die unten stehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für und bilden ein unauflösbares Ganzes mit allen mit uns geschlossenen Verträgen oder den sich hieraus ergebenden Verträgen einschließlich verschaffter Empfehlungen und/oder Mitteilungen.
b. Abweichende Bestimmungen und/oder Vereinbarungen, wozu eventuell gehandhabte allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gehören, finden nur dann Anwendung, sofern wir diese ausdrücklich schriftlich akzeptieren bzw. schriftlich bestätigen.
c. Alle unsere Angebote und Lieferungen von Gütern oder Teilen davon, die wir von Dritten kauften oder bezogen, sind unter anderem den allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen unterworfen, unter denen diese Dritten die Lieferung an uns ausführten, insofern davon in den vorliegenden Bedingungen nicht abgewichen wird.

2. ANGEBOTE

a. Alle Angebote sind stets freibleibend, sofern nicht ausdrücklich ein anderes bestimmt ist.
b. Verträge kommen erst zustande, nachdem die Bestellung und/oder der Auftrag des Vertragspartners anlässlich eines von uns erteilten Angebots oder ohne ein solches schriftlich von uns akzeptiert wurde, oder durch die tatsächliche Ausführung der Bestellung und/oder des Auftrags.
c. Bei mündlichen Verträgen wird erwartet, dass die Rechnung den Vertrag richtig und vollständig wiedergibt, abgesehen von Reklamationen innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach Rechnungsdatum.
d. Ratifizierung erfolgt lediglich unter der Bedingung der Genehmigung durch unsere Kreditversicherung. Wenn die Kreditversicherung keine Genehmigung erteilt, haben wir 1) das Recht, den Vertrag zu lösen, ohne schadensersatzpflichtig zu sein, oder 2) direkte Zahlung zu verlangen; auch wenn in dem Vertrag etwas anderes aufgenommen ist.  
e. Angebote und Zusagen seitens von uns engagierten Zwischenpersonen, Vertretern oder Arbeitnehmern sind lediglich verbindlich, falls und nachdem sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.  

3. PREISE

a. Alle Preise sind, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer sowie anderer Steuern bzw. Gebühren, die behördlicherseits erhoben werden.
b. Ergeben sich nach dem Zustandekommen eines Vertrags, aber vor dem Datum der Lieferung, Preisänderungen zu unseren Lasten, so sind wir berechtigt, die eventuellen Mehrkosten dem Vertragspartner in Rechnung zu stellen. Erhöhen wir den Preis innerhalb von drei Monaten nach Abschluss eines Vertrags, so ist der Vertragspartner berechtigt, den Vertrag durch eine außergerichtliche schriftliche Erklärung aufzulösen.
c. Vorbehaltlich anders lautender Vereinbarungen verstehen sich sämtliche Preise ab Lager beziehungsweise ab Versandort der Güter.

4. LIEFERUNG

a. Der Lieferort ist der Ort, von dem die Güter versandt werden.
b. Angaben in Bezug auf Lieferzeiten und -fristen gelten nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich schriftlich anders bestimmt worden ist. Wenn die Gegenpartei die von uns zur Lieferung angebotenen Güter aus welchem Grunde auch immer, nicht abnimmt, gehen alle Kosten, welche hieraus hervorgehen, auf Rechnung der Gegenpartei. Nach einer Periode von 4 (vier) Wochen sind wir zum Verkauf (unter der Hand) der betreffenden Güter berechtigt. Der eventuelle Mindererlös und die Kosten, die damit verbunden sind, gehen auf Rechnung der Gegenpartei, unvermindert unseres Rechts, vollständigen Schadensersatz zu fordern.
c. Im Falle freier Lieferungen wird die Art der Beförderung von uns bestimmt. Im Falle unfreier Lieferungen gelten die Güter zu dem Zeitpunkt, da diese in unserem Unternehmen vom Vertragspartner in Empfang genommen oder auf das von oder im Auftrag des Vertragspartners gesandte Transportmittel geladen worden sind, als an den Vertragspartner geliefert. Der Versand der Güter erfolgt sowohl bei freier als auch bei unfreier Lieferung auf Rechnung und Gefahr des Vertragspartners.
d. Nimmt der Vertragspartner die von uns zur Lieferung übergebenen Güter aus irgendeinem Grund nicht ab, so gehen alle sich hieraus für uns ergebenden Kosten, wie Transport- und Lagerkosten, auf Rechnung des Vertragspartners.

5. REKLAMATIONSRECHT

a. Reklamationen über sichtbare Abweichungen und/oder Mängel an den gelieferten Gütern sind uns innerhalb von 5 (fünf) Tagen nach Empfang durch oder im Namen des Vertragspartners schriftlich mitzuteilen, dies bei Strafe des Verfalls des Reklamationsrechts.
b. Reklamationen über Abweichungen und/oder Mängel gelieferter Güter, die erst später, aber innerhalb von drei Monaten ab dem Tag der Lieferung, sichtbar werden, sind innerhalb von 5 (fünf) Tagen, nachdem dem Vertragspartner die Abweichung und/oder der Mangel billigerweise hätte ersichtlich werden können, schriftlich bei uns einzureichen, bei Strafe des Verfalls des Reklamationsrechts.
c. Ist eine Reklamation begründet, so haben wir das Recht, die betreffenden Güter nach unserer Wahl zu korrigieren oder zu ersetzen oder aber den für diese Güter geschuldeten Rechnungsbetrag gutzuschreiben oder zurückzuzahlen.
d. Die Begründetheit einer Reklamation bewirkt für den Vertragspartner kein Recht auf Änderung oder Auflösung eines Vertrags und/oder auf einen Rabatt und/oder auf eine Aufrechnung eines vom Vertragspartner geschuldeten Betrags.

6. HÖHERE GEWALT

a. Können wir unseren Pflichten gemäß eines Vertrags infolge höherer Gewalt nicht oder nur teilweise nachkommen, so sind wir berechtigt, nach unserer Wahl entweder den Vertrag mit unverzüglicher Wirkung zu annullieren oder die Ausführung des Vertrags um die Dauer der höheren Gewalt auszusetzen, ohne dass wir schadenersatzpflichtig sind.
b. Unter höherer Gewalt werden unter anderem jede sowohl vorhergesehene als auch unvorhergesehene Bedingung verstanden, die die Erfüllung des Vertrags dauerhaft oder zeitweilig unmöglich oder beschwerlich oder teurer macht, sowie Krieg, Kriegsgefahr, Bürgerkrieg, Belagerungszustand, Aufruhr, Arbeitsniederlegung, Feuer, Arbeitsausschließung, einschneidende Änderungen der Umtauschkurse, Energiekrise, unnormale Preiserhöhungen von Rohstoffen und Energie, Transportschwierigkeiten, schwere Störungen in unserem Unternehmen oder nicht rechtzeitige oder nicht ordnungsgemäße Ausführungen von Zulieferern.

7. BEZAHLUNG

a. Vorbehaltlich anders lautender Vereinbarungen hat die Bezahlung ohne Abzug und/oder  Aufrechnung in bar an unserem Geschäftssitz oder aber spätestens zehn Tage nach dem Rechnungsdatum auf eines unserer Bankkonten zu erfolgen.
b. Der Rechnungsbetrag ist bei nicht fristgemäßer Zahlung unverzüglich fällig, ohne dass dazu irgendeine Inverzugsetzung erforderlich ist. Bei nicht fristgemäßer Zahlung schuldet der Käufer die gesetzlichen Handelszinsen über den Rechnungsbetrag für die Dauer, um welche die Zahlungsfrist überschritten worden ist.|
c. Wir sind dazu befugt, ganz oder teilweise Vorauszahlung einer Bestellung zu verlangen. Die Gegenpartei ist verpflichtet, auf erste Bitte Sicherheit für die Einhaltung des Vertrags zu leisten. 
d. Wir sind befugt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung ohne richterliches Einschreiten ganz oder teilweise zu kündigen, auf zu lösen oder die Ausführung auf zu schieben, solches unvermindert der ihr im Übrigen zustehenden Rechte (auf Einhaltung oder Schadensersatz), wenn:

  1. die Gegenpartei stirbt, Zahlungsaufschub beantragt, den Konkurs anmeldet oder bittet um zur gesetzlichen Schuldsanierungsregelung zugelassen zu werden;
  2. der Konkurs der Gegenpartei beantragt wird;
  3. die Firma der Gegenpartei stillgelegt oder liquidiert wird;
  4. ein Vergleich unter der Hand angeboten wird;
  5. irgendein Vermögensbestandteil der Gegenpartei beschlagnahmt wird;
  6. infolge irgendeiner gesetzlichen Verpflichtung mitgeteilt wird, dass man zahlungsunfähig ist;
  7. der Vertragspartner mit irgendeiner Zahlung im Verzug ist.

e. Der Vertragspartner hat uns im Falle der Nichterfüllung seiner Pflichten die außergericht-lichen Kosten zu ersetzen, welche auf 15 % des Rechnungsbetrags, mindestens jedoch auf € 150,- (in Worten: einhundertfünfzig Euro), festgesetzt werden, unbeschadet unseres Rechts, die Erstat-tung der tatsächlich entstandenen Kosten zu verlangen.

8. EIGENTUMSVORBEHALT

a. Bei Verkauf durch uns an die Gegenpartei wird das Eigentum der verkauften Güter nicht früher übergehen als in dem Moment, in dem vollständig an uns bezahlt sind:1. der vom Vertragspartner zu zahlende Kaufpreis und das eventuell mehr Geschuldete bezüglich aller aufgrund des Vertrags gelieferten oder zu liefernden Güter und ausgeführten oder auszuführenden Arbeiten;2. alle Forderungen wegen der Begehung einer Verfehlung der Gegenpartei in der Einhaltung eines derartigen Vertrags.
b. Der Vertragspartner ist, außer im Rahmen seiner üblichen Geschäftstätigkeit oder der normalen Bestimmung der Güter, vor der vollständigen Bezahlung der offenstehenden Forderungen nicht befugt, die von uns gelieferten Güter an Dritte zu verpfänden oder das Eigentum daran zu übertragen. Falls Dritte Ansprüche auf von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Güter geltend machen oder dies beabsichtigen, hat der Vertragspartner uns gegenüber eine Mitteilungspflicht.
c. Im Falle von Handlungen des Vertragspartners, die darauf schließen lassen, dass dieser seine Zahlungspflichten nicht erfüllen kann, bei Zahlungsverzug, bei einem gerichtlichen Zahlungsaufschub oder im Falle einer Insolvenz seitens des Vertragspartners hat dieser die verkauften Sachen auf erstes Ersuchen hin an uns zurückzugeben. Dabei haben wir das Recht, uns ohne schriftliche Ankündigung oder Mitteilung zum Vertragspartner zu begeben, um dort die verkauften Sachen unmittelbar an uns zu nehmen.

9. HAFTUNG

a. Da viele Faktoren außerhalb unseres Einflussbereichs, wie die Aufbewahrung und/oder Lagerung und/oder Anwendung gemäß den Etikettenvorschriften durch den Vertragspartner der gelieferten Güter, sowie unter anderem Einflüsse der Witterung auf deren Funktionsweise, das Resultat beeinflussen können, können wir eine ordentliche Funktionsweise der gelieferten Güter nicht garantieren.
b. Wir übernehmen daher keine Haftung für Nutzungsverlust und/oder andere mittelbare oder unmittelbare Schäden, die sich unter anderem aus Beladen, Entladen, Transport, Lagerung, Aufbewahrung, in-den-Verkehr-Bringen oder Gebrauch der gelieferten Güter ergeben.
c. Unter Berücksichtigung der Bestimmungen unter Buchstabe a haften wir unter anderem ebenfalls nicht für Schäden, die im Zusammenhang mit von uns und/oder von durch uns eingesetzten Zwischenpersonen und/oder Vertretern und/oder Arbeitnehmern verschafften Mitteilungen und/oder Erläuterungen und/oder Empfehlungen, im weitesten Sinne des Wortes, unter anderem in Bezug auf Beladen, Entladen, Transport, Aufbewahrung, Gebrauch, die Zusammenstellung und/oder die Eignung der von uns oder Dritten an den Vertragspartner zu liefernden oder zu verschaffenden Güter entstehen. Eine nicht den Vorschriften des Herstellers entsprechende Verwendung der gelieferten Güter erfolgt immer auf eigene Gefahr und für Rechnung des Vertragspartners. 
d. Sollten wir dennoch für den vom Vertragspartner erlittenen Schaden haftbar sein, so sind wir lediglich zur Bezahlung eines Betrags in maximaler Höhe des Rechnungswertes der von uns oder Dritten gelieferten Güter, in deren Zusammenhang der Schaden entstanden ist, verpflichtet.
e. Der in diesem Artikel dargestellte Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbeschränkung gelten nicht im Falle von Vorsatz, grobem Verschulden oder grober Fahrlässigkeit.

10. PARTIELLE NICHTIGKEIT

Wenn eine oder mehrere Bestimmungen in diesen allgemeinen Bedingungen nichtig ist/sind,  von der Gegenpartei für nichtig erklärt wird/werden oder nicht rechtskräftig ist/sind, bleiben die übrigen Bestimmungen ungekürzt anwendbar. Die Parteien werden dann Rücksprache halten um neue Bestimmungen als Ersatz für die nichtigen oder für nichtig erklärten Bestimmungen zu vereinbaren, wobei, wenn und insofern möglich, das Ziel und der Zweck der ursprünglichen Bestimmung beachtet werden.

11. ÜBERSETZUNGEN

Diese allgemeinen Bedingungen sind ursprünglich in der niederländischen Sprache erstellt. Wenn diese allgemeinen Bedingungen in eine andere Sprache übersetzt werden, wird bei einer Meinungsverschiedenheit über den Inhalt oder den Zweck dieser allgemeinen Bedingungen der niederländische Text verbindlich sein.

12. ANWENDBARES RECHT

Auf alle von uns geschlossenen Verträge oder sich hieraus ergebenden detaillierteren Verträge findet das Recht der Niederlande Anwendung.

13. SCHLICHTUNG VON STREITIGKEITEN

Nur der Zivilrichter des Arrondissements (Landgerichtsbezirks) Roermond nimmt von Streitigkeiten Kenntnis, es sei denn, dass dies gegen das zwingende Recht verstößt. Wir dürfen von dieser Zuständigkeitsregel abweichen und die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln handhaben.

14. HINTERLEGUNG

Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind in den Geschäftsräumen der Industrie- und Handelskammer zu Venlo hinterlegt worden mit Referenz Nr. 12020578 (Mertens B.V.) - 12
Handelstraat 6, 5961 PV  HORST, NIEDERLANDE